Neu seit 1.1.2026

Was ist eine LEG?

Lokale Elektrizitätsgemeinschaft

Die Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG) geht über das Gebäude hinaus: Seit dem 1. Januar 2026 können Produzenten und Verbraucher innerhalb derselben Gemeinde lokal erzeugten Strom über das öffentliche Netz miteinander teilen – mit reduzierter Netzgebühr.

Anders als der (v)ZEV ist die LEG eine offene Gemeinschaft: Teilnehmer in derselben Gemeinde, demselben Netzgebiet und auf derselben Netzebene können beitreten und wieder austreten. Es braucht keinen gemeinsamen Eigentümer. Auf den lokal geteilten Strom gibt es einen Netznutzungsrabatt von 40 % (bzw. 20 %, wenn eine höhere Netzebene genutzt wird).

Der entscheidende Unterschied bei der Abrechnung: In der LEG sind die Preise frei zwischen den Teilnehmenden verhandelbar – der 80-%-Höchstpreis aus dem ZEV/vZEV gilt hier nicht. Dafür wird die Abrechnung durch wechselnde Mitglieder und individuelle Preise komplexer.

Auf einen Blick

Möglich seit
1. Januar 2026
Reichweite
Ganze Gemeinde / Netzgebiet
Netzrabatt
40 % bzw. 20 %
Preise
Frei verhandelbar (kein 80-%-Deckel)

Vorteile

  • Strom teilen über das eigene Gebäude hinaus – im ganzen Quartier
  • 40 % bzw. 20 % Rabatt auf die Netznutzung des lokalen Stroms
  • Offene Gemeinschaft – Mitglieder können beitreten und austreten

Das ist zu beachten

  • Komplexere Abrechnung durch wechselnde Mitglieder und freie Preise
  • Setzt Smart Meter und saubere 15-Minuten-Daten voraus
  • Kein gesetzlicher Mieterschutz-Tarif – Preise müssen vereinbart werden

Wie wird in einer LEG abgerechnet?

In der LEG legen die Teilnehmenden die Preise selbst fest – die 80-%-Regel aus Art. 16b EnV gilt hier nicht. Verrechnet werden der lokal geteilte Strom (mit Netzrabatt) und der Reststrom aus dem Netz, jeweils über die 15-Minuten-Lastgänge der Smart Meter.

Was ist der Unterschied zwischen LEG und ZEV/vZEV?

Der (v)ZEV ist eine geschlossene Gruppe (meist ein Eigentümer) mit gesetzlichem 80-%-Höchstpreis. Die LEG ist eine offene Gemeinschaft über die ganze Gemeinde mit frei verhandelbaren Preisen und 40/20 % Netzrabatt.

Gilt in der LEG der 80-%-Höchstpreis?

Nein. Anders als beim ZEV/vZEV sind die Preise in der LEG frei zwischen den Teilnehmenden verhandelbar. Der Mieterschutz-Höchstpreis aus Art. 16b EnV gilt für die LEG nicht.

Wer kann einer LEG beitreten?

Produzenten, Speicherbetreiber und Endverbraucher in derselben Gemeinde, demselben Netzgebiet und auf derselben Netzebene. Die Mitgliedschaft ist offen – Beitritt und Austritt sind mit monatlicher Frist möglich.

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