ZEV-/vZEV- Solartarif in Sekunden berechnen
Finde heraus, welchen Solartarif du deinen Mietern verrechnen darfst, wie viel sie sparen und was dir die Solaranlage bringt – rechtskonform und ohne Tabellen-Chaos.
Pauschalmethode nach Art. 16b Abs. 2 EnV (max. 80 % des externen Standardprodukts)
Deine Angaben
Voller Arbeitspreis pro kWh, den ein Mieter beim lokalen Energieversorger zahlen würde – inkl. Netznutzung und Abgaben.
Anteil des Verbrauchs, der aus der eigenen Solaranlage gedeckt wird (typisch 25–45 %).
Wohnungen bzw. Parteien im ZEV.
Ø-Jahresverbrauch einer Wohnung.
Frei wählbar bis zum gesetzlichen Höchstpreis. Mess- und Abrechnungskosten sind hier bereits enthalten.
Maximaler Solartarif (Höchstpreis)
= 80 % des externen Tarifs · Art. 16b Abs. 2 EnV
Pro Einheit und Jahr
Stromkosten ohne ZEV
CHF 900
Stromkosten mit ZEV
CHF 837
Ersparnis Mieter
CHF 63
Ganze Liegenschaft
Solarstrom-Erlös für dich
CHF 3’780
pro Jahr
Ersparnis aller Mieter
CHF 378
pro Jahr
Richtwerte zur Orientierung, keine Rechtsberatung. Die Pauschalmethode (Art. 16b Abs. 2 EnV) deckelt den Solartarif auf 80 % des externen Standardprodukts; der Netz-Reststrom wird separat zu den tatsächlichen externen Kosten verrechnet (Art. 16a EnV). Fixe Grundgebühren und die Messung des Gemeinschafts-Anschlusses sind hier nicht berücksichtigt. Für die LEG (ab 2026) gelten frei verhandelbare Preise.
So funktioniert der ZEV-Solartarif – rechtskonform erklärt
Zwei Methoden erlaubt
Du darfst pauschal abrechnen (max. 80 % des externen Tarifs, Art. 16b Abs. 2) oder nach Effektivkosten (Gestehungskosten + halber Spargewinn, Art. 16b Abs. 3). Dieser Rechner nutzt die einfache Pauschalmethode.
Nur Solarstrom ist gedeckelt
Die 80 % gelten nur auf den selbst produzierten Solarstrom (Art. 16b). Den Netz-Reststrom verrechnest du separat zu deinen tatsächlichen Kosten (Art. 16a) – nicht gedeckelt.
Mess- & Abrechnungskosten inklusive
Bei der Pauschalmethode sind Mess-, Verwaltungs- und Abrechnungskosten im Höchstpreis bereits enthalten und dürfen nicht zusätzlich verrechnet werden.
Nie teurer als extern
Ein Mieter darf im ZEV nie mehr zahlen als beim externen Standardprodukt (Art. 16a Abs. 3 / 16b Abs. 3 EnV) und kann die Teilnahme ablehnen (Art. 17 EnG).
Häufige Fragen zum ZEV-Solartarif
Wie hoch darf der Solartarif im ZEV maximal sein?
Bei der Pauschalmethode höchstens 80 % des externen Standardstromprodukts pro kWh, das ein Mieter sonst beim lokalen Energieversorger zahlen würde (Art. 16b Abs. 2 EnV). Mess- und Abrechnungskosten sind darin enthalten.
Gelten die 80 % auf den gesamten Stromverbrauch?
Nein. Die 80-%-Grenze betrifft nur den selbst produzierten Solarstrom (Art. 16b). Der aus dem Netz bezogene Reststrom wird separat zu den tatsächlichen externen Kosten weiterverrechnet (Art. 16a EnV).
Was ist der Unterschied zwischen ZEV und vZEV?
Beim klassischen ZEV sind die Gebäude physisch über eine Leitung verbunden. Beim virtuellen ZEV (seit 1.1.2025) werden mehrere Anschlüsse rechnerisch über das öffentliche Netz zusammengefasst. Die Tarif-Regeln (Art. 16b EnV) sind in beiden Fällen identisch.
Muss ich die Rückliefervergütung berücksichtigen?
Bei der Effektivkostenmethode müssen Erlöse aus dem Verkauf von überschüssigem Solarstrom ans Netz von den internen Kosten abgezogen werden (Art. 16b Abs. 3 EnV). Bei der hier verwendeten Pauschalmethode ist das nicht nötig, da die 80-%-Grenze ohnehin tiefer liegt.
Gilt das auch für die neue LEG ab 2026?
Nein. In einer Lokalen Elektrizitätsgemeinschaft (LEG, ab 1.1.2026) werden die Preise frei zwischen den Teilnehmenden verhandelt – die 80-%-Regel aus Art. 16b EnV gilt dort nicht.
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