Neu seit 1.1.2025

Was ist ein vZEV?

Virtueller Zusammenschluss zum Eigenverbrauch

Der virtuelle Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (vZEV) bringt den ZEV ohne neue Leitungen: Seit dem 1. Januar 2025 lassen sich mehrere Gebäude mit eigenen Anschlüssen rechnerisch übers öffentliche Netz zusammenschliessen.

Der grösste Nachteil des klassischen ZEV war die physische Leitung. Der vZEV löst das: Jedes Gebäude behält seinen eigenen Netzanschluss, der Solarstrom fliesst übers öffentliche Verteilnetz, und die Zuteilung erfolgt rein rechnerisch anhand der 15-Minuten-Daten der Smart Meter.

Damit wird ein Zusammenschluss auch dort möglich, wo eine eigene Leitung zu teuer oder unmöglich wäre – etwa über mehrere Häuser einer Überbauung. Für die Abrechnung gelten dieselben Regeln wie beim ZEV.

Auf einen Blick

Möglich seit
1. Januar 2025
Gebäude
Mehrere Gebäude mit je eigenem Anschluss
Strom fliesst über
Öffentliches Verteilnetz (virtuell zugeteilt)
Solartarif
Max. 80 % des externen Tarifs (Art. 16b EnV)

Vorteile

  • Keine neue Leitung, keine Bauarbeiten – nutzt bestehende Smart Meter
  • Verbindet mehrere Gebäude / Anschlüsse einer Überbauung
  • Gleiche attraktive Abrechnung wie beim ZEV

Das ist zu beachten

  • Setzt Smart Meter bei allen Teilnehmern voraus
  • Abrechnung über 15-Minuten-Lastgänge – ohne Software kaum machbar
  • Mieterschutz (80-%-Regel) gilt weiterhin

Wie wird im vZEV abgerechnet?

Für den vZEV gelten exakt dieselben Tarifregeln wie beim ZEV: Solarstrom zu höchstens 80 % des externen Tarifs (Art. 16b Abs. 2 EnV), Reststrom separat zu Ist-Kosten (Art. 16a EnV). Den zulässigen Höchstpreis ermittelst du mit unserem Solartarif berechnen.

Was ist der Unterschied zwischen ZEV und vZEV?

Beim ZEV fliesst der Strom über eine private interne Leitung und braucht einen gemeinsamen Anschluss. Beim vZEV behält jedes Gebäude seinen Anschluss; der Strom fliesst übers öffentliche Netz und wird nur rechnerisch zugeteilt. Die Abrechnungsregeln sind identisch.

Brauche ich für einen vZEV neue Zähler?

In der Regel nicht – der vZEV nutzt die bestehenden Smart Meter des Netzbetreibers mit ihren 15-Minuten-Werten. Der nationale Smart-Meter-Rollout läuft bis Ende 2027.

Gilt beim vZEV auch der 80-%-Höchstpreis?

Ja. Der Mieterschutz aus Art. 16b EnV (max. 80 % des externen Standardprodukts für den Solarstrom) gilt beim vZEV genauso wie beim klassischen ZEV.

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